Sicherheitskonzepte KRITIS

Integrale Sicherheitskonzepte für Gebäude und Standorte der Kritischen Infrastruktur

Ganzheitliche Sicherheit für kritische Infrastrukturen

Die Planung und die Umsetzung von Schutzmaßnahmen für kritische Infrastrukturen stellen Betreiber und Planer vor komplexe Herausforderungen. Bauordnungsrecht, Brandschutz, Arbeitsschutz und die baulich-technische Resilienz werden häufig getrennt betrachtet. Dadurch bleiben Schnittstellen unberücksichtigt und Anforderungen werden nicht immer zu einem konsistenten Gesamtkonzept zusammengeführt.

Die entscheidende Frage lautet: Welche Schutzmaßnahmen sind für eine konkrete Einrichtung der kritischen Infrastruktur tatsächlich erforderlich und wie lassen sich unterschiedliche Anforderungen zu einem wirksamen Sicherheitskonzept verbinden?

Hier setzt unser Ansatz an. Wir entwickeln objektspezifische und integrale Sicherheitskonzepte, in denen die baulichen, technische und organisatorischen Maßnahmen aus diversen gesetzlichen Anforderungen zusammengeführt werden.

Aus den übergeordneten Schutzzielen werden konkrete und nachvollziehbare funktionale Anforderungen abgeleitet. Dadurch entsteht kein Konzept auf Basis pauschaler Standardlösungen, sondern ein systematisch entwickelter Schutzansatz, der auf die individuellen Rahmenbedingungen und Risiken des jeweiligen Objekts abgestimmt ist.

Der integrale Ansatz schafft Klarheit an den Schnittstellen der beteiligten Fachdisziplinen, reduziert Doppelarbeit und hilft dabei, Schutzmaßnahmen gezielt zu priorisieren und umzusetzen.

Das Ergebnis: ein ganzheitliches, nachvollziehbares und umsetzbares Schutzkonzept für eine resiliente kritische Infrastruktur.

Leistungen

Integrale Sicherheitskonzepte für Gebäude und Standorte der Kritischen Infrastruktur.

  •  Brandschutzplanung nach den Landesbauordnungen für Neubauten und Gebäude im Bestand

  • Arbeitsstättenplanung nach Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung

  • Planung der baulichen und technischen Resilienz nach DIN SPEC 14027 für Neubauten und Gebäude im Bestand
    • Bewertung der Bedrohungsintensität
    • Bewertung der Kritikalität relevanter Assets
    • Ermittlung des Schutzbedarfs und des Schutzniveaus im Bestand
    • Ableitung baulicher und technischer Schutzmaßnahmen
  • Zusammenführung der Anforderungen und Maßnahmen aus Brandschutz, Arbeitsschutz und Resilienz zu einem abgestimmten integralen Sicherheitskonzept für Gebäude und Standort.
DIN SPEC 14027 bei DIN Media zum Download verfügbar
Geschäftsführer

Andreas Plum

Im Mittelpunkt unseres Tuns stehen die Wünsche und Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden. Zufriedenheit, Kompetenz und Kreativität unserer Kolleginnen und Kollegen ist dabei Grundlage für die Erfüllung unseres Auftrages und die ständige Weiterentwicklung unseres Unternehmens.

KRITIS ganzheitlich umgesetzt: Netzwerk

Ganzheitliche Lösungen zur Stärkung der Resilienz Kritischer Infrastrukturen in Kooperation mit Netzwerkpartnern – KRITIS ganzheitlich gedacht

Rechtssicher. Organisiert. Resilient.

Ihr Mehrwert: Spezialisten, die gemeinsam denken.

 

Der Schutz kritischer Infrastrukturen erfordert mehr als einzelne Maßnahmen. Rechtliche Anforderungen, organisatorische Strukturen und die baulich-technische Umsetzung müssen ineinandergreifen.

Gemeinsam mit starken Partnern an der Seite bietet BFT Cognos den integralen Beratungsansatz für Betreiber kritischer Infrastrukturen – von der rechtlichen Einordnung über den Aufbau wirksamer Management- und Krisenstrukturen bis zur konkreten Umsetzung von Schutzmaßnahmen an Gebäuden und Infrastrukturen. Netzwerkpartner erweitern die Leistungen und begleiten Betreiber u.a. in den Bereichen rechtssicheren Umsetzung der regulatorischen Anforderungen an Kritische Infrastrukturen oder schaffen die organisatorischen Voraussetzungen für den Umgang mit Störungen und Krisen. 

Mit BFT Cognos und seinen starken Partnern bündeln ausgewiesene Spezialisten ihre Expertise in den Bereichen baulich-technische
Sicherheit und Resilienz, Recht und Compliance sowie BCM und Krisenmanagement
.

 

Für Betreiber Kritischer Infrastrukturen bedeutet das:

  • Spezialisierte Expertise in allen drei zentralen Handlungsfeldern
  • Ganzheitliche Betrachtung rechtlicher, organisatorischer und baulich-technischer Anforderungen
  • Abgestimmte Lösungen statt isolierter Einzelmaßnahmen
  • Effiziente Umsetzung durch klare Schnittstellen und kurze Abstimmungswege
  • Durchgängige Beratung von der regulatorischen Anforderung bis zur konkreten Schutzmaßnahme

Das Ergebnis: Ein rechtssicheres, umsetzbares und ganzheitliches Sicherheitskonzept zur nachhaltigen Stärkung der Resilienz Kritischer Infrastrukturen.

Fragen und Antworten

Mit dem KRITIS-Dachgesetz setzt Deutschland die europäische CER-Richtlinie (RL (EU) 2022/2557) in nationales Recht um. Für Betreiber kritischer Infrastrukturen entstehen dadurch konkrete Pflichten: Risiken müssen bewertet, Resilienz-Maßnahmen identifiziert, geplant und umgesetzt werden. Neben technischen und organisatorischen Maßnahmen rückt dabei die bauliche Sicherheit stärker in den Fokus. Gebäude und Anlagen müssen nicht mehr nur Bauordnungsrecht und Brandschutzanforderungen erfüllen, sondern auch hinsichtlich Verfügbarkeit, Widerstandsfähigkeit und Schutz gegenüber äußeren Gefährdungen bewertet werden.

 

Die relevanten Anforderungen sind dabei auf mehreren Ebenen verankert: EU-Recht, Bundesgesetz, Rechtsverordnungen und ein erst in der Entstehung befindliche technische Regelwerke wie die DIN SPEC 14027 bilden eine aufeinander aufbauende Normenpyramide.

Brandschutz und Bauordnungsrecht definieren klare Mindestanforderungen. Das KRITIS-Dachgesetz geht einen anderen Weg: Es formuliert Schutzziele, ohne konkrete Maßnahmen im Detail vorzugeben. Für Betreiber und Planer bedeutet das mehr Gestaltungsspielraum – zugleich aber auch mehr Verantwortung bei der Entwicklung geeigneter Schutzmaßnahmen.

Standardlösungen allein greifen dabei häufig zu kurz. Entscheidend ist ein Schutzkonzept, das die individuellen Risiken, die Bedeutung der jeweiligen Infrastruktur und die konkreten Rahmenbedingungen berücksichtigt. Nur so lassen sich Maßnahmen nachvollziehbar planen, priorisieren und umsetzen.

Eine besondere Herausforderung ist das Zusammenspiel verschiedener Regelungs- und Verantwortungsbereiche. Bauordnungsrecht und KRITIS-Dachgesetz verfolgen unterschiedliche Schutzziele und werden von unterschiedlichen Behörden verantwortet. In der Praxis müssen jedoch Brandschutz, Arbeitsschutz, physische Sicherheit und Resilienz gemeinsam betrachtet werden.

Wer diese Disziplinen isoliert plant, riskiert Schnittstellenprobleme, Schutzlücken und unnötige Doppelarbeit. Ein integrierter Ansatz ermöglicht dagegen ein konsistentes und belastbares Sicherheitskonzept, das regulatorische Anforderungen ebenso berücksichtigt wie die tatsächlichen Risiken des Standorts.

KRITIS-Anforderungen müssen von Beginn an in das Baukonzept integriert werden, nicht nachträglich. Wir begleiten Projekte frühzeitig und fachübergreifend, damit Brandschutz, Arbeitsschutz und physische Sicherheit zu einem stimmigen Gesamtkonzept werden.

Kontaktieren Sie uns

Sie planen oder betreiben ein Gebäude oder einen Standort der kritischen Infrastruktur und suchen einen Planungspartner, der den regulatorischen Rahmen kennt und daraus belastbare Sicherheitskonzepte entwickelt? Sprechen Sie uns an.