Kommentar zur BauO NRW – Andreas Plum im Autorenteam der 13. Auflage

Die 13. Auflage des Standardwerkes, die von einem interdisziplinären Autorenteam aus Rechtsanwälten, Verwaltungsbeamten und Diplom-Ingenieuren überarbeitet wurde, kommentiert die umfangreiche Novellierung der BauO NRW 2018, die zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist.

 

Dipl.-Ing. Andreas Plum von BFT Cognos hat als einer der sechs Autoren die §§ 14, 26-33 und 39-42 kommentiert. Bei dieser Arbeit konnte er, ganz im Gedanken der fachübergreifenden BFT Idee, auch auf das Spezialwissen der Kollegen Philipp Hofmann mit einer Zuarbeit zu Belangen des abwehrenden Brandschutzes, Kristian Börger mit einer Zuarbeit zur Heißbemessung und Jens Jagdfeld mit einer Zuarbeit zu Lüftungsanlagen zurückgreifen.

 

Darüber hinaus haben sich viele Kolleginnen und Kollegen durch einen angeregten fachlichen Austausch in die Entstehung des Kommentars eingebracht. Durch das gegenseitige Lektorat von Herrn Rechtsanwalt Stefan Koch aus Köln und Andreas Plum wurde der Bogen zwischen juristischer- und ingenieurmäßiger Auslegung geschlagen. Ein besonderer Dank gilt Christina Gerards von BFT Cognos, die mit viel Geduld und Ausdauer die redaktionelle Zusammenstellung der Inhalte von Herrn Plum übernommen hat.

 

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