Technische Prüfungen

Die Architektur prägt ein Gebäude. Doch erst der störungsfreie Betrieb aller technischen Anlagen macht eine Immobilie zu dem, was sie sein soll: ein sicherer Ort der Begegnung, der Arbeit oder des Wohnens. Unser Anspruch ist es, beides bestmöglich zu verbinden. Dafür nutzen wir die internen Synergien zwischen Planern, Sachverständigen und Prüfern. Technische Anlagen wie Lüftungsanlagen, Brandmeldeanlagen oder Löschanlagen werden schon im Entwurf auf ihre standortspezifischen Anforderungen, die spätere Genehmigungsfähigkeit und Betriebssicherheit hin bewertet. Ihr zuverlässiger Betrieb ist nicht nur unter Sicherheits-, sondern auch unter ökonomischen Aspekten zwingend. 

 

Dies gewährleisten wir als Prüfsachverständige mit den Abnahmen und wiederkehrenden Prüfungen im Rahmen der Prüfverordnungen der Bundesländer und durch ein systematisches Prüfmanagement. Unsere Prüfsachverständige decken dabei das komplette Prüfspektrum sicherheitstechnischer Anlagen in Gebäuden nach Baurecht ab und können zusätzlich auf unsere Brandschutzsachverständige zurückgreifen, um zielorientierte Lösungsansätze und Prüfungen – auch in Sonderfällen – bieten zu können.

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Baurechtliche Prüfungen technischer Anlagen

Wir gewährleisten, dass Ihre sicherheitstechnischen Anlagen ordnungsgemäß funktionieren, wenn es darauf ankommt. Unsere baurechtlich anerkannten Prüfsachverständigen bieten Ihnen eine umfassende technische Prüfung mit dem zugehörigen Prüfmanagement. Wir überprüfen, ob Anlagen fehlerfrei funktionieren und störungsfrei arbeiten und damit betriebssicher und wirksam ihren Dienst tun. Wenn es darauf ankommt, schützen wir so die Menschen und Sachwerte.

  • Raumlufttechnische Anlagen
  • Maschinelle und natürliche Rauchabzugsanlagen
  • Rauchfreihaltungsanlagen von Rettungswegen
  • Selbsttätige Löschanlagen (Sprinkler-, Sprühflut-, Hochdruckwassernebellösch-, Schaumlösch- und Gaslöschanlagen)
  • Nichtselbsttätige Löschanlagen (Wandhydranten nass/trocken, Unterflur-/Überflurhydranten, Löschmonitore von z. B. Hubschrauberlandeplätzen)
  • Brandmeldeanlagen
  • Alarmierungsanlagen
  • Elektrische Anlagen
  • Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
  • Sicherheitsstromversorgung/Netzersatzanlagen
  • CO-Warnanlagen
  • Wirkprinzipprüfung – bestimmungsgemäßes Zusammenwirken von Anlagen

Wirkprinzipprüfungen

Mit unseren Wirkprinzipprüfungen nehmen wir eine systemübergreifende Prüfung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit sicherheitsrelevanter Anlagen vor und weisen so die Erfüllung der geforderten bauordnungsrechtlichen Schutzziele nach. Hier wird die Einzelprüfung der sicherheitstechnischen Anlagen durch eine kombinierte Prüfung aller in Abhängigkeit stehenden technischen Gewerke und somit die Prüfung Brandfallsteuermatrix durchgeführt. Nur so kann sichergestellt werden, dass insbesondere bei komplexen Sonderbauten die zugrundeliegenden Abhängigkeiten der technischen Anlagen im Brandfall auch betriebssicher und wirksam sind. Durch unsere breite fachübergreifende Aufstellung decken wir dabei alle Prüfbereiche mit eigenen Experten ab und übernehmen das entsprechende Prüfmanagement.

Sonderprüfungen

Über das reine Prüfen von technischen Anlagen hinaus bieten wir auch Sondergutachten und Bewertungen technischer Anlagen an. Rauchversuche zur Visualisierung der Wirksamkeit von Rauchabzugsanlagen sind ebenso in unserem Leistungsangebot enthalten wie Hygieneinspektionen an Lüftungsanlagen nach VDI 6022 Kategorie A. Luftqualitätsprüfungen und CO-Langzeitmessungen zum Nachweis der einer ausreichenden, natürlichen Lüftung in geschlossenen Tiefgaragen ergänzen unser Angebot. Mittels Sondermessungen bieten wir die Möglichkeit, auch die ausreichende Verfügbarkeit von Löschwasser im öffentlichen oder privaten Bereich nachzuweisen.

  • Prüfung von Lüftungsplanungen hinsichtlich der Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen (Lüftungsgesuch)
  • Sondergutachten nach Garagenverordnung hinsichtlich einer natürlichen Lüftung in geschlossenen Mittel- und Großgaragen
  • CO-Langzeitmessungen in geschlossenen Mittel- und Großgaragen
  • Elektrische Prüfung nach Prüfrichtlinie VdS, Klausel 3602
  • Selbsttätige Löschanlagen (Sprinkler- und Sprühflutanlagen) nach den Prüfrichtlinien des VdS
  • Hygieneinspektion von RLT-Anlagen nach VDI 6022, Kategorie A
  • Lüftungsgutachten
  • Luftqualitätsmessungen und Gutachten
  • Schadensgutachten
  • Privatgutachten
  • Rauchversuche nach VDI 6019
  • Durchflussmessungen an Löschwasserversorgungsanlagen (z. B. Hydranten)

Durchflussmessungen an Lösch­wasser­versorgungs­anlagen (z. B. Hydranten)

Wir sind als unabhängiger Serviceleistungsanbieter für Kalibrierung, Prüfung und technische Beratung im Bereich der Durchflussmesser ihr kompetenter Partner. Wir bieten eine große Bandbreite an technischer Beratungsserviceleistungen, theoretische Anleitungen und praktische Unterstützung in allen Aspekten der Durchflussmessung an. Dazu zählt auch die Planung und Inbetriebnahme von Durchflussmesstechniken und -anlagen, Auswahl und Verwaltung von Messvorrichtungen und sonstigen Messtechniken, Auditierung, Inspektionen, Begutachtung von Prüfungen und Kalibrierungen sowie Umweltrisikobeurteilungen und Konformität.

Schulungen

Aufgrund unserer umfassenden Prüferfahrung, tiefgehenden Kenntnissen in diversen Spezialgebieten, unseren Lehraufträgen an verschiedenen Hochschulen und der Dozententätigkeit für diverse Institutionen können wir maßgeschneiderte Seminare und Kurse zum Thema Technische Prüfungen anbieten.

  • Kompetenztraining für verantwortliche Personen von Sprinkleranlagen
  • Fortbildung für Wartung von Brandschutzklappen
  • Fortbildung für Wartung von natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA)

Kompetenztraining für verantwortliche Personen von Sprinkleranlagen

Gemäß den Richtlinien für Sprinkleranlagen VdS CEA 4001 ist für die Betreuung und Kontrolle der Löschanlage von der Unternehmensleitung ein verantwortlicher Betriebsangehöriger (der sog. Sprinklerwart) sowie ein Stellvertreter zu benennen. Sie haben für die Einhaltung der Bedienungs- und Wartungsanweisungen des Errichters und der gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen. Diese Personen wurden im Rahmen der Übergabe durch die Errichterfirma in die Bedienung der Sprinkleranlage eingewiesen.

In der Praxis kommt es jedoch im Laufe der Zeit vermehrt zu Fehlern bei Kontrollen und Prüfungen, welche durch ein gezieltes Training minimiert werden können. Wir bieten Ihnen daher ein Training für den verantwortlichen Personenkreis an.

Beratung

Für Ihre Anfragen zu unseren Beratungs- und Planungs­leistungen wenden Sie sich bitte an:

Gruppenleiter

Thomas Nagel

Die Architektur prägt ein Gebäude. Doch erst der störungsfreie Betrieb aller technischen Anlagen macht eine Immobilie zu dem, was sie sein soll: ein sicherer Ort der Begegnung, der Arbeit oder des Wohnens. Unser Team, bestehend aus Prüfsachverständigen, Sachverständigen und Ingenieuren, bietet Ihnen eine umfassende und individuelle Prüfung, Beratung und Betreuung.

Kontaktieren Sie uns

Für Ihre Anfrage stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:




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